Viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, dass Meldebehörden personenbezogene Daten auf gesetzlicher Grundlage an Dritte übermitteln dürfen, darunter Parteien, Religionsgemeinschaften und auch das Bundesamt für Wehrverwaltung. Diese Datenübermittlungen erfolgen nach dem Bundesmeldegesetz (§§ 42, 50 BMG) automatisch, ohne gesonderte Zustimmung der Betroffenen.
Jede und jeder hat das Recht, dieser Datenweitergabe zu widersprechen.
Der Widerspruch kann jederzeit, gebührenfrei und ohne Begründung eingelegt werden und gilt bis auf Widerruf. Mit dem beigefügten amtlichen Formular widersprechen Sie ausdrücklich auch der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 58 WehrRÄndG).
Gerade junge Menschen sind von den aktuellen Plänen zur Erfassung, Musterung und möglichen Wehrpflicht unmittelbar betroffen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig deutlich zu machen, dass über die eigene Zukunft nicht widerspruchslos verfügt werden darf. Nein zu sagen ist kein Rückzug aus Verantwortung, sondern ein legitimer Akt politischer Selbstbestimmung. Wer widerspricht, macht klar: Ich lasse mich nicht einplanen, nicht katalogisieren und nicht für militärische Zwecke verfügbar machen.
Das beigefügte Formular ist eine amtliche Verwaltungsvorlage und kann bei der zuständigen Meldebehörde eingereicht werden. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein.